Prädikatswein
„umgangsprachlich für den weinrechtlichen Begriff »Qualitätswein mit Prädikat«, darf nur aus ungezuckerten Mosten und unter Beachtung weiterer Vorschriften erzeugt werden. Das Prädikat muß mit angegeben werden: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese, zusätzlich auch Eiswein. Andere Güteklasse sind Landwein, Qualitätswein, Tafelwein.“
(Althaus 2008: 135)
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