Autor: Martin
süß
„Gesetzlich vorgegebene Bezeichnung für Wein mit einem Zuckerrest von mehr als 45g/l.“ (Steurer 2003: 329)
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„Harmonischer, zum trinken anregender Wein von durchschnittlicher Qualität, der auch einen kleinen Zuckerrest haben kann.“ (Steurer 2003: 329)
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„1. still gewordener Wein nach beendeter Gärung; 2. Weinsprache im Sinne von nichtssagend für abgelebte, ausgezehrte Weine.“ (Bruckner 2001: 113)
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