Restzucker
Syn/ Restsüße
„Auch als Restsüße (RS) bezeichnete Menge an Zucker im Wein, die durch ein natürliches Ende der Gärung oder durch ein gezieltes Abstoppen (entweder durch Kühlung oder durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol) erhalten bleibt. Der Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fructose (Fruchtzucker), weil die Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxyd umgewandelt wird sowie auch aus nicht vergärbaren Zuckerarten. Der Restzucker-Gehalt bzw. Süßegrad wird auf dem Etikett angegeben, wobei die entsprechende Menge
weingesetzlich geregelt ist: trocken, halbtrocken, feinherb, halbsüß und süß.“
http://www.wein-plus.de/glossar/index.html?Suchwort=restzucker (13.3.2009)
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