Heuriger
„(1) Österreichischer Begriff für Wein der letzten Ernte, der in der Eu österreichischem Wein vorbehalten ist. Nach alten Tradition wird in Österreich der Wein zu Martini (11.November), im Raum Wien zu Leopoldi (15.November) zum Heurigen und darf ein Jahr lang so bezeichnet werden. Danach wird er zum „Alten“. Gemäß Weingesetz ist der Stichtag 31. Dezember des Folgejahres. Die Bezeichnung Heuriger darf auf einem Etikett nur in Verbindung mit dem Jahrgang verwendet werden. (2) Bezeichnung für eine Buschenschank.“
(Ruckenbauer/ Traxler 2006: 113;114)
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