Kategorie: Lexikon
Tafelwein
„Im EU- Weinrecht ist Tafelwein die unterste Güteklasse bei Trinkwein Tafelwein darf grundsätzlich nur aus Weintrauben der Gattung Vitis vinifera erzeugt werden, wenn sie eine bestimmte Mindestreife erreicht haben. Diese wird im EU-Weinrecht nicht mit dem Zuckergehalt des Traubenmostes (Mostgewicht), sondern mit dem „potentiellen Alkoholgehalt“ ausgedrückt; auch die maximalzulässige Aufbesserung von Lesegut wird so angegeben. […]
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„Gesetzlich vorgegebene Bezeichnung für Wein mit einem Zuckerrest von mehr als 45g/l.“ (Steurer 2003: 329)
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„Harmonischer, zum trinken anregender Wein von durchschnittlicher Qualität, der auch einen kleinen Zuckerrest haben kann.“ (Steurer 2003: 329)
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