Tafelwein
„Im EU- Weinrecht ist Tafelwein die unterste Güteklasse bei Trinkwein Tafelwein darf grundsätzlich nur aus Weintrauben der Gattung Vitis vinifera erzeugt werden, wenn sie eine bestimmte Mindestreife erreicht haben. Diese wird im EU-Weinrecht nicht mit dem Zuckergehalt des Traubenmostes (Mostgewicht), sondern mit dem „potentiellen Alkoholgehalt“ ausgedrückt; auch die maximalzulässige Aufbesserung von Lesegut wird so angegeben. […]. Tafelwein ist auf Etiketten als solcher zu bezeichnen, weiters sind der Staat, aus dem die Trauben stammen, sowie der Abfüller (Firmenname und Sitz) anzugeben. Die Angabe einer Sorte, eines Jahrganges oder einer engeren geographischen Herkunftsbezeichnung als der jeweilige Staat sind nicht zulässig. Ausgenommen hievon sind Tafelweine, die zur Gänze aus Trauben einer bestimmten Weinbauregion eines Landes stammen.“
(Ruckenbauer/ Traxler 2006: 236)
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