Perlwein
„Gemäß österreichischem Weingesetz versetzter Wein mit einem Kohlensäureüberdruck bei 20 °C von über 1 – 2,5 bar, der in der Regel durch eine zweite alkoholische Gärung im Drucktank herbeigeführt wird. Der Alkoholgehalt muss mindestens 7 Vol.-% betragen. Perlwein darf in Deutschland nicht wie Sekt ausgestattet und nicht in Sektflaschen in den Verkehr gebracht werden.“
(Ruckenbauer/ Traxler 2006: 173)
perlivé