Kabinett
„früher Cabinet“ […], „3. seit 1930 Wein aus ungezuckertem Most, 4. seit 1971weingesetzl. Begriff: Wein der Güteklasse »Qualitätswein mit Prädikat Kabinett«; das Prädikat wird aufgrund amtlicher Qualitätsprüfung für Wein mit festgelegtem Mindestmostgewicht vergeben.“
(Althaus 2008: 112)
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