Restzucker
Syn/ Restsüße
„Auch als Restsüße (RS) bezeichnete Menge an Zucker im Wein, die durch ein
natürliches Ende der Gärung oder durch ein gezieltes Abstoppen (entweder durch
Kühlung oder durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol) erhalten bleibt. Der
Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fructose (Fruchtzucker), weil die
Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxyd umgewandelt
wird sowie auch aus nicht vergärbaren Zuckerarten. Der Restzucker-Gehalt bzw.
Süßegrad wird auf dem Etikett angegeben, wobei die entsprechende Menge
weingesetzlich geregelt ist: trocken, halbtrocken, feinherb, halbsüß und süß.“
http://www.wein-plus.de/glossar/index.html?Suchwort=restzucker (13.3.2009)