Prädikatswein
„umgangsprachlich für den weinrechtlichen Begriff »Qualitätswein mit
Prädikat«, darf nur aus ungezuckerten Mosten und unter Beachtung weiterer
Vorschriften erzeugt werden. Das Prädikat muß mit angegeben werden: Kabinett,
Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese, zusätzlich auch
Eiswein. Andere Güteklasse sind Landwein, Qualitätswein, Tafelwein.“
(Althaus 2008: 135)