Tafelwein
„Im EU- Weinrecht ist Tafelwein die unterste Güteklasse bei Trinkwein
Tafelwein darf grundsätzlich nur aus Weintrauben der Gattung Vitis vinifera
erzeugt werden, wenn sie eine bestimmte Mindestreife erreicht haben. Diese wird
im EU-Weinrecht nicht mit dem Zuckergehalt des Traubenmostes (Mostgewicht),
sondern mit dem „potentiellen Alkoholgehalt“ ausgedrückt; auch die
maximalzulässige Aufbesserung von Lesegut wird so angegeben. […]. Tafelwein
ist auf Etiketten als solcher zu bezeichnen, weiters sind der Staat, aus dem die
Trauben stammen, sowie der Abfüller (Firmenname und Sitz) anzugeben. Die
Angabe einer Sorte, eines Jahrganges oder einer engeren geographischen
Herkunftsbezeichnung als der jeweilige Staat sind nicht zulässig. Ausgenommen
hievon sind Tafelweine, die zur Gänze aus Trauben einer bestimmten
Weinbauregion eines Landes stammen.“
(Ruckenbauer/ Traxler 2006: 236)