Kabinett
„früher Cabinet“ […], „3. seit 1930 Wein aus ungezuckertem Most, 4. seit
1971weingesetzl. Begriff: Wein der Güteklasse »Qualitätswein mit Prädikat
Kabinett«; das Prädikat wird aufgrund amtlicher Qualitätsprüfung für Wein mit
festgelegtem Mindestmostgewicht vergeben.“
(Althaus 2008: 112)